Allgemeine Informationen zur E-Rechnungspflicht
Die verpflichtende E-Rechnung wird ab dem 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze (Unternehmer an Unternehmer) eingeführt. Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die in der Praxis bereits eingesetzten Formate ZUGFeRD 2.X und X-Rechnung entsprechen dieser Norm. Grundsätzlich ist bei der Betrachtung der E-Rechnungspflicht zwischen dem Versand und dem Empfang von E-Rechnungen zu unterscheiden.
Für den Empfang gilt
Es wird keine Möglichkeit geben, E-Rechnungen mit Concept Flex zu verarbeiten. Der Empfang von E-Rechnung muss durch ein externes System sichergestellt werden.
Für den Versand gilt
Der Versand von E-Rechnungen im Formaten X-Rechnung ist ab Concept Office 8 möglich. Unsere
Entwicklung arbeitet bereits an einer Lösung, um Rechnungen zusätzlich im
Format ZUGFeRD 2.X ausgeben zu können. Die Umsetzung wird in der neuen Version 8 von Concept Flex Cloud voraussichtlich im November abgeschlossen sein.
Eine Freischaltung der Funktion X-Rechnung ist bereits jetzt, nach dem Upgrade auf die Version 8 in Concept Flex, möglich. Nach der Einrichtung durch uns können Sie X-Rechnungen direkt aus Concept Flex heraus an Ihre Kunden senden. Hierbei entscheiden Sie selbst, welche Kunden E-Rechnungen erhalten sollen. Die dafür notwendigen Einstellungen listen wir Ihnen hier gerne auf:
Individuelle Einstellungen die in Concept Flex für die E-Rechnung getätigt werden müssen
Nun haben Sie alle notwenigen Schritte erfolgreich absolviert. Weitere Endkunden können Sie auf die exakt selbe Weise für die E-Rechnung einstellen.