Wie verändert man den Steuersatz bei möglichen Anpassungen?
Änderungen im pCon.Basket
Dies können Sie erledigen, indem Sie auf die Festplatte wechseln, auf welcher Ihr pCon.Basket installiert ist und folgende Unterordnung aufrufen:
In diesem Verzeichnis befindet sich eine Datei mit dem Namen "default.loc". In dieser Datei werden alle Steuersätze niedergeschrieben, die im Basket zur Auswahl stehen.
Änderungen im Concept Office
Änderung des Steuersatzes
Damit das Concept Office nun auch den richtigen Steuersatz übernimmt, müssen Sie den neuen Steuersatz im Modul 'Steuersätze' einpflegen.Hierzu navigieren Sie im Concept Office im Strukturbaum in die 'Weiteren Stammdaten' und dort in das Untermodul 'Steuersätze'. In den Steuersätzen finden Sie nun die bereits angelegten Steuersätze und können diese bezüglich der Änderung anpassen.
> Ja: Die Brutto-Preise werden auf Basis des neuen Steuersatzes neu berechnet. Damit wird die Änderung an den Kunden (Endverbraucher) weiter gegeben.
*** Der nun folgende Punkt sollte nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer Finanzbuchhaltung erfolgen ***
Änderung der Kontierungsgruppen
In den Feldern für das Inland geben Sie nun die korrekten Kontonummern für die Spalten „Konto Steuerpflichtig“ und „Konto alt Steuerpflichtig“ ein. Falls Ihnen diese nicht bekannt sind, erfragen Sie diese in Ihrer Buchhaltung. Wenn Sie keine angeschlossene Finanzbuchhaltung haben, können Sie sich eine beliebige Nr. verwenden wie in unserem Beispiel. Bitte berücksichtigen, dass diese Eintragungen bei Ihnen ggf. an mehreren Kontierungsgruppen erfolgen muss.
Was ist zu beachten?
Vorgangsbearbeitung / Serviceaufträge
Vertragsabrechnungen
Rechnungseingangsprüfung
Sonderfälle im Alltag
Der bekannteste Sonderfall sind Abschlagsrechnungen. Da man bei Abschlagszahlungen/-rechnungen ggf. noch kein Leistungsdatum hat, gilt hier das Zahldatum der Abschlagsrechnung als Leistungsdatum. Hieraus entstehen somit besondere Anforderungen. Ein paar Beispiele:
Abschlagsrechnung und Zahlungseingang vor dem 01.07.2020:
Nettobetrag zzgl. 19 % Ust.
Schlußrechnung am 30.07.2020 zzgl. 16 % Ust.
abzüglich der Abschlagsrechnung zzgl 19 % Ust.
Schlußrechnung am 15.01.2021 zzgl. 19 % Ust.
abzüglich der Abschlagsrechnung zzgl. 19 % Ust.
Abschlagsrechnung und Zahlungseingang zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020:
Nettobetrag zzgl. 16 % Ust.
Schlußrechnung am 15.12.2020 => alles mit 16 % Ust. berechnen
Schlußrechnung am 15.01.2021 zzgl. 19 % Ust.
abzüglich der Abschlagsrechnung zzgl. 16 % Ust.
Abschlagsrechnung vor dem 01.07.2020 Nettobetrag zzgl. 19 % Ust. - Geldeingang nach dem 01.07.2020 = Leistungsdatum = Nettobetrag + 16 % Ust.
Für Abschlagsrechnung müsste eine Rechnungskorrektur zu 19% erstellt und eine neue Abschlagsrechnung mit 16% erstellt werden.
In diesem Fall hätte man folgende Möglichkeiten:
- Bis zum 30.06.2020 keine Abschlagsrechnung stellen, oder
- Wenn klar ist, dass die Leistung erst im 2. Halbjahr erbracht wird, gleich die Abschlagsrechnung mit 16 % ausstellen. Hier muss aber sicher sein, daß diese auch erst nach dem 01.07.2020 bezahlt wird.
- Wenn die Leistung sicher erst in 2021 erbracht wird, die Abschlagsrechnung mit 19 % ausstellen.
Formulardruck:
Die Funktion „alten Steuersatz verwenden“ gibt es NICHT im Formulardruck !!! Für die aktuelle Mehrwertsteueränderung ist es also notwendig alle Sammelrechnungen am 30.06.2020 und dann wieder am 31.12.2020 zu erzeugen.
Bitte prüfen Sie im Formulardruck genau, ob alle Haken richtig gesetzt sind und das Datum richtig ist, da Sie im Nachhinein nur immer genau eine Rechnung stornieren können !!!