Was passiert, wenn man ein Genehmigungskriterium nach der Genehmigungsanfrage verändert?

Falls bereits eine Genehmigungsanfrage gestellt wurde und sich im Nachhinein dieses Kriterium verändert, wird die Anfrage automatisch verworfen bzw. ungültig. Damit ist der Vorgang hinsichtlich der Genehmigung in identischem Zustand wie nach Erstanlage.

Im folgenden Beispiel existiert bereits eine offene Genehmigungsanfrage, der Entscheidungs Status ist noch "angefragt".
Nun verändert der Initiator der Genehmigung das Genehmigungskriterium im Auftrag, in diesem Beispiel wird die Auftragsspanne von 4,31% auf 37,50% geändert:

Am Geschäftsbereich ist eine Mindestspanne von 20% hinterlegt. 

Durch diese Änderung ist der Vorgang nicht mehr genehmigungspflichtig und der Beleg kann wie gewohnt gedruckt werden.

Im Modul "Genehmigungen" ändert sich der "Entscheidungs Status" automatisch auf "ungültig":
Hierdurch wird er bei aktivem Haken "Erledigte Anfragen anzeigen" nicht mehr dargestellt.