Der manuelle Ausgleich ist insbesondere dann relevant, wenn kein Mahnwesen verwendet wird und die OP‑Rückführung nicht aus einer FiBu (FinanzBuchhaltung) erfolgt.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie das Modul OP‑Verwaltung.
- Wechseln Sie in den Reiter Übersicht und öffnen Sie den gewünschten Beleg mit einem Doppelklick.
- Sie befinden sich nun im Reiter "Eingabe" und sehen beispielsweise folgende Werte:
- Informationen zum Kunden (Name, Kundennummer, Rechnungsempfänger, Debitorenkonto)
- Informationen zum Beleg (Rechnungsnummer, Rechnungs- und Fälligkeitsdatum, Skontofähiger Betrag, Restbetrag, Zahlungsbedingung, Verkäufer, Vorgang, etc.)
- Mit dem blauen Link "Rechnung vom ..." kann der Original-Beleg als PDF aufgerufen werden. - Im Bereich "Zahlung" können die offenen Posten ausgeglichen werden:
Hierzu gibt es zwei Wege:
1. Setzen Sie den Haken "Erledigt", der vollständige Zahlbetrag und das aktuelle Datum wird automatisch gefüllt.
2. Erfassen Sie den Zahlbetrag und das Datum. Setzen Sie den Haken "Erledigt", falls dieser offene Posten abgeschlossen ist. Im Feld Zahlbetrag kann ebenfalls ein Teilbetrag hinterlegt werden, falls weitere Zahlungen anstehen, darf der Haken "Erledigt" nicht gesetzt werden. Falls bereits ein Teilbetrag ausgeglichen wurde, finde man im Bereich "Beleg" den Restbetrag mit der Differenz.
Empfehlung (Best Practice)
Wenn Abzüge/Skonto/Teilzahlungen vorkommen, empfiehlt sich eine interne Regelung, wann ein Offener Posten trotz Differenz als erledigt gekennzeichnet wird (fachliche Entscheidung im Prozess).
Option: OP‑Rückführung aus der FiBu (z. B. DATEV)
Alternativ zum manuellen Ausgleich kann eine OP‑Rückführung aus einer FiBu genutzt werden. Diese Option