Was ist das OSS-Verfahren und wann kommt es zum Einsatz?
Beim OSS-Verfahren handelt es sich um eine EU-Regelung zum One-Stop-Shop. Im Rahmen des OSS-Verfahrens gilt beim Verkauf der Ware nicht der Steuersatz des inländischen Verkäufers sondern jener, der für den Endkunden im Ausland gültig ist. Betroffen von dieser Regelung sind im Inland ansässige Onlinehändler, die Waren im Wert von über 10.000,- Euro im vorherigen Jahr (Stand Januar 2024) an ausländische Privatpersonen verkauft haben.
Bitte verwenden Sie das Verfahren nur im engen Austausch mit Ihrem Steuerberater.
Einrichtung:
In der Registerkarte ´´Vorgabewerte´´ im Modul Mandant muss zunächst eine Auftragseingangsart mit dem Kennzeichen ''Online'' angelegt werden. Der Name kann flexibel gewählt werden.
Im Anschluss kann in den betroffenen Vorgängen nun die Auftragseingangsart mit dem Kennzeichen ''Online'' gewählt werden.
Das Concept Office stellt nun selbst fest wann die 10.000,- Euro Umsatz erreicht wurden und passt dann den Steuersatz automatisch an das Zielland an. Die Umsetzung des OSS-Verfahrens in Concept Office erfolgte im Rahmen des Entwicklungspunktes CO-37157.
Hinweis: Sollten Sie im neuen Jahr mit dem OSS-Verfahren bereits starten müssen, haben die Umsatzschwelle jedoch bereits im Vorjahr überschritten, kommen Sie bitte auf unseren Support (support@wegscheider-os.de) zu.
Der Umsatz und Auftragseingang kann dann nachträglich per SQL eingespeist werden. Die Auftragseingangsart kann hier entnommen bzw. abgetippt werden:
Insgesamt müssen dann 10.000,- Euro Umsatz und Auftragseingang so gekennzeichnet werden:
Umsatztabelle:
select * from Umsaetze where auftragsnummer = 100292
update umsaetze set Auftragseingang = 'OSS' where Auftragsnummer = 100292
Auftragseingang:
select * from AuftragsKoepfe where auftragsnummer = 100292 and mandant =2
update auftragskoepfe set Eingangsart = 'OSS' where auftragsnummer = 100292 and mandant =2