Das Modul „Länder“ können Sie mit dem Modulkürzel (LD) aufrufen oder alternativ in der Navigation über den Bereich „Weitere Stammdaten“ finden.
Was kann ich mit dem Modul „Länder“ machen?
Im Modul Länder werden sämtliche Länder gepflegt, die für die Arbeit in Concept Office relevant sind – z. B. für Kunden, Lieferanten, Vorgänge oder steuerliche Auswertungen. Jedes Land enthält Angaben zur Bezeichnung, zum ISO-Ländercode, zur Landesvorwahl, zur Zuordnung des Währungsraums sowie zu steuerlichen Merkmalen. Ein wichtiges Feld im Modul ist die Zuordnung zum Steuergebiet. Hier wird festgelegt, ob es sich beim jeweiligen Land um:
- 0 - Inland,
- 1 - EU-Ausland,
- 2 - Sonstiges Ausland oder
- 3 - Steuergebiet
handelt. Diese Einstellung ist grundlegend für die richtige Berechnung der Mehrwertsteuer sowie für die automatische Auswahl der passenden Steuerschlüssel in Vorgängen. Beispielsweise muss für Deutschland standardmäßig der Bereich „Inland“ eingestellt sein. Für Länder außerhalb der EU – etwa die Schweiz oder Großbritannien (nach dem Brexit) – wird die Zuordnung auf „Sonstiges Ausland“ gesetzt.
Wo kann ich Daten auswählen?
Die im Modul Länder hinterlegten Werte werden an verschiedenen Stellen innerhalb von Concept Office verwendet:
- In Kunden- und Lieferantenstammdaten (zur Länderkennung und Steuerbehandlung)
- In Belegen und Vorgängen (z. B. für steuerliche Berechnungen, Exportdokumente oder Adressformatierungen)
- In der Mehrwertsteuerkonfiguration (Zuordnung zu Steuergebieten und Steuerarten)
Damit gewährleistet Concept Office, dass steuerliche und adressbezogene Informationen stets korrekt angewendet werden – unabhängig davon, ob es sich um Inlands- oder Auslandsvorgänge handelt.
Wie lege ich neue Länder an?
Neue Länder können im Modul Länder über die Funktion „Neu“ angelegt werden. Dabei müssen mindestens folgende Angaben hinterlegt werden:
- Land: "D"
- Bezeichnung: "Deutschland"
- Zuordnung: "0 - Inland"
- ISO-Kennzeichen: "DE"
- Landesvorwahl: "+49"
- Intrakennzeichen: "Deutschland (4)"
In Sonderfällen (z. B. bei besonderen Umsatzsteuer-Regelungen außerhalb der EU) kann es notwendig sein, ein zusätzliches Steuergebiet für das jeweilige Land anzulegen. Diese Anpassung sollte sorgfältig und nur bei Bedarf erfolgen, da sie direkten Einfluss auf die steuerliche Handhabung innerhalb von Concept Office hat.